Freiwillige Feuerwehr
 Dorf im Bohnental

Seit 1936 im Dienste der Bevölkerung

 

 

Die Feuerwehr

In der Bundesrepublik Deutschland bieten die jeweiligen Landesgesetze und Bestimmungen die rechtliche Grundlage für die Feuerwehren und deren Tägtigwerden im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes, des ausführenden Brandschutzes und der Hilfeleistungen. Der Brandschutz in Deutschland ist damit Ländersache und den einzelnen Fachabteilungen der Länder-Innenministerien unterstellt. Die Gemeinden und Städte werden verpflichtet, Feuerwehren und Einrichtungen für den Brandschutz vorzuhalten. 

Die Vorschriften besagen, daß in Städten mit mehr als 100.000 Einwohner Berufsfeuerwehren einzurichten sind. Daneben gibt es Freiwillige Feuerwehren in kleineren Städten, in Gemeinden und Dörfern. In bestimmten Fällen stehen bei größeren Freiwilligen Feuerwehren auch hauptamtliche Kräfte (z.B. Führungskräfte, Gerätewarte) zur Verfügung. In Industriebetrieben versehen Freiwillige Feuerwehren, Werksfeuerwehren oder je nach Größe und Gefährdungsbereich auch Berufsfeuerwehren den Brandschutz.

Unter dem Motto "Retten-Bergen-Löschen-Schützen" stehen deutsche Feuerwehren im wesentlichen für folgende Aufgaben zur Verfügung: Vorbeugender Brandschutz, Brandbekämpfung, Technische Hilfeleistung, Aufgaben im Rahmen des Umweltschutzes, Rettungs- und Krankentransportdienst und Katastropfenschutz.

Retten ist die wichtigste Aufgabe der Feuerwehr. Leben und Gesundheit sind elementarische Rechtsgüter, auf die alle Menschen einen Anspruch haben. Das "Retten" bei Feuerwehreinsätzen hat Vorrang vor allen anderen Tätigkeiten. In den Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV) steht deshalb bei allen Trupps unter der Überschrift, Aufgaben der Mannschaft, das Retten vor allen anderen Aufträgen. In denselben Feuerwehrdienstvorschriften wird auch erklärt, was unter Retten zu verstehen ist, und zwar: Abwenden einer Lebensgefahr von Mensch und Tier.

Unter "in Sicherheit bringen", versteht man das Herausführen von Personen oder Tieren aus einem Gefahrenbereich. Hierbei besteht keine unmittelbare Lebensgefahr.

Es ist deshalb selbstverständlich, daß alle Einsatzkräfte der Feuerwehren an einem Lehrgang "Erste Hilfe" teilnehmen, damit sie unter anderem lernen, wie sie sich bei bedrohlichen Situationen zu verhalten haben. Besonders wichtig ist zu wissen, daß bei jeder Verletzung, Verbrennung oder seelischer Belastung ein Schock auftreten kann.

Die Feuerwehr ist eine Organisation von fachlich ausgebildeten Männern, die freiwillig verpflichtet oder beruflich die Brandbekämpfung ausübt. Zweck und Ziel dieser Organisation ist die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Feuerwehr- und Rettungswesen.

Mit dem Eintritt in die freiwillige Feuerwehr als aktives Mitglied sind viele Pflichten verbunden. Jede Feuerwehrfrau und jeder Feuerwehrmann besucht zunächst einen zweiteiligen Grundlehrgang. Dieser Truppmannlehrgang erstreckt sich über mehrere Wochenenden. Es wird teils die Schulbank gedrückt, teils praktisch mit den feuerwehrtechnischen Geräten geübt. So erwerben alle aktiven Feuerwehrleute die nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten, die im Einsatzfall erforderlich sind. Der Lehrgang wird durch eine Abschlußprüfung beendet. Für viele Tätigkeiten im Feuerwehrdienst müssen weiteren Lehrgänge besucht werden: Maschinistenlehrgang, Atemschutzlehrgang, Sprechfunklehrgang und Truppführerlehrgang.

Diese Grundkenntnisse werden in regelmäßigen Diensten vertieft.

Dieser kurze Bericht sollte Ihnen einmal einen Überblick über die Tätigkeiten, bzw. die Aufgaben der Feuerwehren geben.